Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website der Geisbergschule unter der Adresse https://geisbergschule.de.
Rechtsgrundlage
Als öffentliche Schule unterliegt unsere Website den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das zum 28. Juni 2025 in Kraft tritt, richtet sich an private Wirtschaftsakteure und ist für unsere Schulwebseite nicht relevant.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist derzeit teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar. Es bestehen unter anderem folgende bekannte Barrieren:
- Der Kontrast u. a. im Menübereich ist nicht ausreichend und erschwert insbesondere sehbehinderten Nutzer:innen die Lesbarkeit.
- Einige Bilder verfügen über redundante Alternativ- oder Titeltexte, was zu Wiederholungen bei der Nutzung von Screenreadern führen kann.
- Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgängig korrekt verschachtelt und muss überarbeitet werden, um die Orientierung per Tastatur und Screenreader zu erleichtern.
- Ältere PDF-Dokumente könnten unter Umständen nicht den aktuellen Anforderungen an barrierefreie Dokumente entsprechen.
Hintergrund
Die genannten Barrieren bestehen zum Teil aufgrund des technischen Alters der Webstruktur, aber auch aus organisatorischen Gründen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Ausblick
In den kommenden Sommerferien wird die Webpräsenz unserer Schule technisch und gestalterisch grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen und die Seite für alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – besser nutzbar zu machen.
Kontakt und Feedback
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zu den Inhalten unserer Website haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind erreichbar per E-Mail und Telefon:
- E-Mail:
- Telefon: 06051 71364
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt wurden und wir auf Ihre Hinweise nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden: