kopf geisbergschule

Aktuelle Informationen

Am nächsten Samstag begrüßen wir unsere neuen Erstklässler in der Geisbergschule.

Aufgrund der aktuellen Situation dürfen an der der Feier nur die Erstklässler, ihre Eltern und die Geschwister teilnehmen.

Weitere Besucher (Großeltern, Paten, Freunde usw.) dürfen aufgrund der Abstandsregelungen leider nicht anwesend sein.

 

Bitte denken Sie daran, dass alle Personen über sechs Jahren geimpft, genesen oder getestet sein müssen.

 

Für die Rückmeldungen über die teilnehmenden Personen danken wir allen. Das hat sehr gut geklappt.

Hier können Sie sich die neuen Informationen des HKM zur Durchführung von Antigen-Selbsttests an Schulen im Schuljahr 2021/22 herunterladen.

Elternschreiben HKM Selbsttests SJ 21/22 (24.08.2021)

Liebe Eltern,
das folgende Schreiben mit Informationen zum geplanten Start nach den Sommerferien vom Kultusministerium können Sie sich hier downloaden und durchlesen. Bitte verfolgen Sie auch während der Ferien die Pressemitteilungen und haben Sie einen Blick auf Ihr Email-Postfach, da sich die Situation auch wieder ändern kann.
Elternschreiben des HKM (13.06.2021)

Liebe Eltern unserer zukünftigen Erstklässler,
damit Sie sich und Ihr Kind schon gut ausstatten können, finden Sie hier die Materialliste für das erste Schuljahr.
Materialliste 1. Klasse

Für unsere Schule haben wir eine halbe Stelle für einen Sozialpädagogen oder eine Sozialpädagogin als sogenannte UBUS-Kraft zu besetzen. Das Auswahlverfahren läuft über das Staatliche Schulamt Hanau.

Die möglichen Aufgaben der sozialpadagogischen Fachkräfte können Sie unter den pdf-Dateien "Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grundschulen in Hessen, Erlass vom 01. Februar 2018" und
"Erlass zur Änderung des Erlasses zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grundschulen in Hessen vom 1. Februar 2018, Erlass vom 01. Juli 2018"
unter folgenden Link https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/personal- schulleitunglehrkraeftesozial-paedagogen
einsehen.

 

Unsere Anforderungen:
Die Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft setzt einen der folgenden Abschlüsse voraus:
[·]Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
[·]Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
[·]Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter
[·]Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
[·]Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge
Bei mehreren Bewerbungen mit unterschiedlichen Qualifikationen erfolgt die Auswahl nach folgender Reihenfolge:
[·]Sozialpädagogik (Bachelor/Master/Diplom) bevorzugt mit staatlicher Anerkennung
[.]Sozialarbeit (Bachelor/Master/Diplom)
[·]Kindheitspädagogik
Erwünschte Anforderungen nachstehend:
-Unterstützung im Unterricht im Umgang mit Kindern im Förderbedarf
-Unterstützung in der Eltern- und Förderplanarbeit
-Unterstützung im Bereich "Förderung/Forderung".
Erfahrungen und Nachweise hierzu wären natürlich äußerst wünschenswert.

 

 

Am Freitagvormittag wurde vom Hessischen Sozialministerium bekanntgegeben, dass der Main-Kinzig-Kreis ab Sonntag, 23. Mai in Stufe 1 zurückgestuft wird. Das Staatliche Schulamt hat dies für die Schulen bestätig.

Damit startet am Dienstag, 25. Mai (Montag ist Feiertag!) wieder der eingeschränkte Regelunterricht:
Alle Kinder kommen jeden Tag zur Schule.
Die Stundenpläne dazu verteilen die Klassenlehrerinnen.
Es gibt keine Notbetreuung mehr.
Es besteht weiterhin Masken- und Testpflicht.

Liebe Eltern, wir haben wieder neue Informationen bekommen über die geplanten weiteren Schritte in den Schulen bis zum Schuljahresende. Hier können Sie nachlesen, was geplant ist, wenn die Inzidenzzahlen weiter sinken und wie mit Versetzungen umgegangen werden soll.
Elternschreiben HKM vom 12.05.2021
Anlage zum Elternschreiben HKM vom 13.05.2021

Der Main-Kinzig-Kreis wird aufgrund der gefallenen Inzidenzen in den letzten fünf Werktagen ab dem 09.05.21 wieder in die Kategorie unter 165 eingestuft.
Somit beginnt auch bei uns an der Geisbergschule am Montag, 10.05.21 wieder der Wechselunterricht. Wir starten mit Gruppe B, da Gruppe A zuletzt in der Schule war. Die Anfangs- und Schlusszeiten bleiben wie auch beim letzten Wechselunterricht bestehen. Wir freuen uns sehr, die Kinder wieder regelmäßig vor Ort zu sehen!

Vorraussichtlich werden wir dank der gesunkenen Inzidenzzahlen ab Montag in den Wechselunterricht starten können. Endgültig steht es erst am morgigen Freitag fest, wenn wir die Meldung vom Schulamt bekommen haben.
Wir beginnen mit den B-Gruppen, da die A-Gruppen zuletzt in der Schule waren.

Sobald eine endgültige Meldung da ist, geben wir dies hier auf der Homepage und in den üblichen Informationskanälen weiter.

Folgende Nachricht erreichte uns von KVG (dem Busunternehmen für die Schulbusse). Natürlich gilt das auch für alle anderen Busse, aber bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder entsprechend ausgestattet sind, wenn sie mit dem Bus zur Schule kommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab sofort eine neue Regelung: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt  an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss

  • in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs,
  • in den zugehörigen Bahnhofsgebäuden,
  • in S- und U-Bahn-Stationen,
  • an Straßenbahnhaltestellen,
  • auf Bahnsteigen,
  • an Bushaltestellen.

Eine OP-Maske reicht nicht aus.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.

Den tagesaktuellen Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis, kann dem MKK COVID-19-Dashboard  entnommen werden.

Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Liebe Eltern,
gerade erreichte uns vom Staatlichen Schulamt folgende Meldung:

Für den Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis wurde heute, Sonntag, 25. April 2021, neu die Zuordnung zu Stufe II bekanntgegeben.

II. Inzidenz von mehr als 165

Überschreitet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz den Wert von 165, so gilt ab dem übernächsten Tag automatisch, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Diese verbleiben auch bei einer Inzidenz von über 165 im Wechselunterricht, wobei dies für Abschlussklassen spätestens ab Montag, dem 3. Mai 2021, gilt.

Es gilt somit im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Main-Kinzig-Kreis ab - dem übernächsten Tag  -  Dienstag, 27. April 2021, dass alle Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht beschult werden.

Weitere Informationen folgen!!

Liebe Eltern, hier können Sie sich den Informationsbrief des Hessischen Kultusministeriums zu den neuen Regelungen durch die sogenannte Notbremse des Bundes herunterladen. Derzeit gilt für uns im Main-Kinzig-Kreis die Stufe zwischen 100 und 165. Es findet also weiterhin zunächst Wechselunterricht statt.
Informationsschreiben HKM (23.04.2021)

Über die Elternbeiräte wurden bereits die Informationen zum Start des Unterrichts am Montag weitergegeben. Hier können Sie sich den Brief noch einmal herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass Sie an den Präsenztagen die erste Viertelstunde nach Unterrichtsbeginn Ihres Kindes auf der angegebenen Nummer zu erreichen sind, damit Sie im Fall eines positiven Testergebnis zügig die Abholung Ihres Kindes veranlassen können.
Zudem kam eine Information vom Main-Kinzig-Kreis: Die Testzentren haben extra für die Testungen von Schülern und Lehrern ihre Kapazitäten erhöht und am Wochenende Zeitschienen eingerichtet, in denen Schüler und Lehrer ohne Termin vorbeikommen können.
Elternbrief Unterricht nach den Osterferien (16.04.2021)
Information vom MKK zu Testkapazitäten (16.04.2021)

Liebe Eltern! Zu Beginn der Ferien haben Sie bereits eine Einwilligungserklärung für die Selbsttests bekommen. Da der Nachweis eines Tests (durch Selbsttest in der Schule oder durch ein Testzentrum) nun verpflichtend ist, wurde die Erklärung angepasst. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in der Schule die Selbstests durchführt, dann muss die neue Einwilligungserklärung unterschrieben werden.
Einwilligungserklärung NEU

Liebe Eltern! Wie Sie bereits durch die Presse erfahren konnten, wird der vor den Ferien geplante eingeschränkte Regelunterricht auf Grund der derzeitigen Situation doch nicht starten können. Wir beginnen also am Montag, 19.04.2021 mit Wechselunterricht. In Präsenz beginnt Gruppe B (da vor den Ferien zuletzt Gruppe A in Präsenz war). Weitere Informationen zur Umsetzung der Testpflicht bekommen Sie zeitnah, nachdem sich das Kollegium zur Planung getroffen hat.
Das offizielle Elternschreiben von Kultusminister Professor Lorz können Sie sich hier ebenso herunterladen und sich über die geplanten Schritte informieren.
Elternschreiben vom HKM 13.04.2021

Kurz vor den Ferien haben uns Informationen zu den geplanten Selbsttests erreicht. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und besprechen es mit Ihrem Kind. Wie die Durchführung an der Geisbergschule genau umgesetzt wird, besprechen wir im Kollegium und informieren Sie anschließend zeitnah darüber.
Schreiben vom HKM zur Durchführung von Antigen-Selbsttests (31.03.2021)
Einwilligungs- und Datenschutzerklärung (31.03.2021)
Ablaufdiagramm (31.03.2021)

Die Belastung durch die Corona-Pandemie hinterlässt auch bei Kindern und Jugendlichen Spuren. In diesem Schreiben wird über vertrauenswürdige Beratungsangebote und Stellen informiert.
Schreiben vom 29.03.2021

Sicher haben viele von Ihnen schon auf neue Informationen zum geplanten Pakt für den Ganztag erwartet. In diesem Elternbrief stehen die neuesten Informationen zum Planungsstand an der Geisbergschule.
Elternbrief vom 30. März 2021

Sicher haben Sie in der Presse die Entscheidungen zum Gründonnerstag mitverfolgt. Nach Rücknahme der Ruhetagsregeln ist nun Donnerstag, 01. April 2021 der letzte Schultag vor den Osterferien. An diesem Tag haben alle Kinder die an diesem Tag Präsenzunterricht haben von der 1.-3. Stunde Unterricht.

Elternbrief zum letzten Schultag vor den Osterferien

Liebe Eltern der Erstklässler im Schuljahr 2021/22!
Damit die Sommerferien gut geplant werden können, hat das Kollegium der Geisbergschule beschlossen, die Einschulungsfeier für das nächste Schuljahr am letzten Samstag (28.08.2021) in den hessischen Sommerferien auszurichten. Wie der genaue Ablauf sein wird, entscheidet sich noch anhand der dann geltenden Regeln zur Corona-Pandemie.

Hier können Sie den Elternbrief mit allen Informationen der Geisbergschule zum Wechselunterricht ab 22. Februar herunterladen. Informationen für die einzelnen Klassen (Gruppeneinteilung, etc.) bekommen Sie direkt von Ihrer Klassenlehrerin.
Elternbrief Wechselunterricht

Prof. Dr. Lorz fasst in diesem Schreiben die Beschlüsse zusammen, wie der Unterricht ab 22. Februar gestaltet werden soll.
Ministerschreiben

Sicherlich haben Sie in der Presse bereits gelesen, dass die Planung mit den Jahrgangsstufen 1-6 in den Wechselunterricht zu gehen um eine Woche mindestens verschoben wurden. Hier können Sie das zugehörige Ministerschreiben von Kultusminister Lorz herunterladen.

Ministerschreiben zum Planungsstand Schulöffnungen

In diesem Schuljahr gibt es folgende bewegliche Ferientage:
Rosenmontag
Freitag nach Himmelfahrt
Freitag nach Fronleichnam
Siehe dazu auch den Brief des Staatlichen Schulamtes

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